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TECHNISCHE ABNAHME BEI DACHDECKERARBEITEN

Als technische Abnahme wird eine Erklärung des Bauherrn oder häufig seines entsprechend bevollmächtigten Architekten bezeichnet, dass das Werk oder ein bestimmter Teil unter rein technischen Gesichtspunkten vertragsgemäß ist.

 

Die Beweislast dafür, dass das Werk insoweit nicht vertragsgemäß sei, geht damit auf den Bauherrn über, wohingegen die sonstigen Wirkungen der Abnahme nicht eintreten.

 

Wann und wie wird die technische Abnahme durchgeführt?

Technische Abnahmen werden häufig während der Bauzeit durchgeführt für Teile, die später nicht mehr einsehbar und/oder überprüfbar sind, z. B. die Flachdachabdichtung vor dem Aufbringen einer Begrünung.

 

Die Durchführung von technischen Abnahmen können die Vertragsparteien vereinbaren. Bei Vereinbarung der VOB/B haben die Vertragsparteien nach § 4 Abs. 10 Anspruch auf Feststellung von Zuständen von Teilen der Leistung, wenn diese bei späteren Arbeiten verdeckt werden. Insofern sind technische Abnahmen von besonderer Bedeutung hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen für Bauherren und Baufirmen.

 

Die Abnahme setzt jedoch keine vollständige Mängelfreiheit voraus. Liegen Mängel vor, stellt sich für den Bauherrn die Frage, ob er die Abnahme erklären oder verweigern soll bzw. darf.

 

Abnahmebegutachtungen durch einen Sachverständigen

Wir führen nach Fertigstellung des Bauwerks Abnahmebegutachtungen für Sie durch. Das Hinzuziehen eines Sachverständigen ist allein schon daher von Vorteil, weil nur wesentliche Mängel zur Verweigerung der Abnahme berechtigen. Als ö.b.u.v. Sachverständiger des Dachdecker- und Spenglerhandwerks sagen wir Ihnen genau, ob der Mangel wesentlich oder unwesentlich ist.

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